Es ist leider seit einiger Zeit symptomatisch für die Deutsche Gesetzgebung geworden, dass bei der Ausarbeitung der Inhalte weniger die Vernunft und Aussicht auf langfristige Verbesserungen im Fokus stehen als Hörigkeit gegenüber der Lobby und Meinungsmachern.
Zur Abwechslung hängen wir Zensursula mal ein Stoppschild an die Nase und ignorieren sie mal kurz, denn auch an anderen Stellen wird grandioser Mumpitz verbraten.
So enthielt der Entwurf zur Datenschutznovelle ursprünglich die Aufhebung des Listenprivilegs mitsamt der Vorgabe, dass personenbezogene Daten nur noch nach ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden dürfen.
Für mich als Verbraucher klingt das sinnvoll und begrüßenswert. Aber das scheint weniger wert zu sein, als das Wehklagen der Wirtschaft, denn als Kompromiss bleibt das Listenprivileg weiterhin erhalten [1,2].
Zurück bleibt ein kleines Häufchen an Änderungen, die eher einen vermeintlichen guten Willen dokumentieren, anstatt wirkliche Vorteile für den Verbraucher mit sich zu bringen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gibt dazu auch nur brave Zustimmung kund [3].
Eine sinnvolle Änderung in diesem Zusammenhang: Auch bei Listendaten muss die Weitergabe dokumentiert werden sowie für den Empfänger ersichtlich sein, aus welcher Quelle die Daten stammen.
Den "Betroffenen" aus der Wirtschaft ist das natürlich schon zu viel abverlangt und man entrüstet sich [4]: (Hervorhebung von mir)
Der Kompromiss sieht vor, dass das Listenprivileg erhalten bleibt - unter einer gravierenden Bedingung: Bis zum Widerspruch des Angeschriebenen (Opt-out) sollen Werbebriefe nur dann zulässig sein, wenn aus dem Brief deutlich hervorgeht, aus welcher Datenquelle die Adresse erhoben wurde.
Zu befürchten ist, dass diese Praxis der Klarnamen-Kennzeichnung auf Dauer zu einem starken Rückgang der verfügbaren Adressbestände führt. Träte dieser Fall ein, wäre der Schaden fürs Direktmarketing in Deutschland groß. Günstiger wäre eine codierte Kennzeichnung der Adressquelle, die sich in Österreich seit Jahren bewährt hat.
Alles klar. Der Bürger schrumpft mitsamt seinen Rechten nur noch zu einem Teil der verfügbaren Adressbestände, während diejenigen, die Geld daraus scheffeln, lieber im Verborgenen operieren wollen.
Hierfür gibt es den gestreckten Mittelfinger am güldenen Band.
[1] http://www.heise.de/ct/news/meldung/141427
[2] http://www.haufe.de/finance/newsDetails?newsID=1246518691.87
[3] http://www.pr-inside.com/de/schaar-sieht-verbesserungen-im-neuen-datenschutzge-r1362849.htm
[4] http://www.listenprivileg.de/start.php?mod=kompromiss-innenausschuss-verabschiedung-novelle-bundesdatenschutzgesetz-listenprivileg
Zur Abwechslung hängen wir Zensursula mal ein Stoppschild an die Nase und ignorieren sie mal kurz, denn auch an anderen Stellen wird grandioser Mumpitz verbraten.
So enthielt der Entwurf zur Datenschutznovelle ursprünglich die Aufhebung des Listenprivilegs mitsamt der Vorgabe, dass personenbezogene Daten nur noch nach ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden dürfen.
Für mich als Verbraucher klingt das sinnvoll und begrüßenswert. Aber das scheint weniger wert zu sein, als das Wehklagen der Wirtschaft, denn als Kompromiss bleibt das Listenprivileg weiterhin erhalten [1,2].
Zurück bleibt ein kleines Häufchen an Änderungen, die eher einen vermeintlichen guten Willen dokumentieren, anstatt wirkliche Vorteile für den Verbraucher mit sich zu bringen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gibt dazu auch nur brave Zustimmung kund [3].
Eine sinnvolle Änderung in diesem Zusammenhang: Auch bei Listendaten muss die Weitergabe dokumentiert werden sowie für den Empfänger ersichtlich sein, aus welcher Quelle die Daten stammen.
Den "Betroffenen" aus der Wirtschaft ist das natürlich schon zu viel abverlangt und man entrüstet sich [4]: (Hervorhebung von mir)
Der Kompromiss sieht vor, dass das Listenprivileg erhalten bleibt - unter einer gravierenden Bedingung: Bis zum Widerspruch des Angeschriebenen (Opt-out) sollen Werbebriefe nur dann zulässig sein, wenn aus dem Brief deutlich hervorgeht, aus welcher Datenquelle die Adresse erhoben wurde.
Zu befürchten ist, dass diese Praxis der Klarnamen-Kennzeichnung auf Dauer zu einem starken Rückgang der verfügbaren Adressbestände führt. Träte dieser Fall ein, wäre der Schaden fürs Direktmarketing in Deutschland groß. Günstiger wäre eine codierte Kennzeichnung der Adressquelle, die sich in Österreich seit Jahren bewährt hat.
Alles klar. Der Bürger schrumpft mitsamt seinen Rechten nur noch zu einem Teil der verfügbaren Adressbestände, während diejenigen, die Geld daraus scheffeln, lieber im Verborgenen operieren wollen.
Hierfür gibt es den gestreckten Mittelfinger am güldenen Band.
[1] http://www.heise.de/ct/news/meldung/141427
[2] http://www.haufe.de/finance/newsDetails?newsID=1246518691.87
[3] http://www.pr-inside.com/de/schaar-sieht-verbesserungen-im-neuen-datenschutzge-r1362849.htm
[4] http://www.listenprivileg.de/start.php?mod=kompromiss-innenausschuss-verabschiedung-novelle-bundesdatenschutzgesetz-listenprivileg
banger | ansatzweise politisch. | 3. Jul, 10:53
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